31.12.2026 Die kostenlose Meldeanwendung des Registers für Brustimplantate wird zum Jahresende abgeschaltet.
Implantatregister Meldeportal für Praxen und Kliniken Termin vereinbaren
Plastische und ästhetische Chirurgie

Meldepflicht erfüllt, ohne Umweg.

Brustimplantate an das Implantateregister Deutschland melden – geführt, geprüft, mit Bestätigung für die Abrechnung.

Pflicht seit 1. Juli 2024 Frist 6 Monate Auch für Privatpraxen
portal.implantatregister-deutschland.de
Das Registerportal: Schritt eins einer neuen Meldung mit Patientendaten, Versicherung und Konstitution, links die fünf Schritte des Meldewegs.

Was das Gesetz verlangt

Unabhängig davon, ob stationär oder ambulant operiert und ob gesetzlich, privat oder als Selbstzahlerleistung abgerechnet wird.

Seit wann
Regelbetrieb für Brustimplantate seit dem 1. Juli 2024.IRegBV
Was
Implantation, Revision, Änderung, Explantation und Amputation.§§ 16, 17 IRegG
Bis wann
Sechs Monate nach Entlassung – Registrierung der Einrichtung vorher abgeschlossen.§ 15 IRegBV
Womit
Nur elektronisch über die Telematikinfrastruktur, pseudonymisiert über die Vertrauensstelle.§ 17 IRegG
Ohne Meldung
Vergütungsminderung von bis zu 100 Euro je nicht gemeldeter Maßnahme.§ 35 IRegG
Ab 2027
Die kostenlose Meldeanwendung des Registers entfällt. Gemeldet wird dann aus einer Software heraus.

Das Registerportal

Fünf Schritte, ein klarer Weg: Patient, Eingriff, Implantate, Entlassung, senden. Im Browser, ohne Installation.

  • Geführte Maske mit Pflichtfeldern, Plausibilitätsprüfung inklusive
  • Artikel per Barcode, Abgleich mit der Produktdatenbank des Registers
  • Entwurf speichern und später fortsetzen
  • Vorgänge duplizieren – beidseitige Eingriffe in einem Zug
  • Meldebestätigung mit Melde-ID und Hash-Wert für die Abrechnung
  • Fristenübersicht über alle offenen Vorgänge
  • Einweisung bei der Freischaltung, Support per Telefon und E-Mail
  • Laufende Anpassung an neue Spezifikationen des Registers
Übersicht der Einrichtungsdaten im Portal: IRD-Kennzeichen, Betriebsstättennummer und IRD-Version.
IRD-Kennzeichen, Betriebsstättennummer und Spezifikationsversion stehen bei jeder Meldung fest hinterlegt.

Warum über die Telematikinfrastruktur

Die TI ist nicht die Hürde, sondern der Grund, warum die Meldung rechtssicher funktioniert.

  1. Geschlossenes Netz

    Implantat- und Falldaten gehen nicht durchs offene Internet.

  2. Eindeutig zurechenbar

    SMC-B weist die Einrichtung aus, der eHBA die handelnde Person.

  3. Getrennte Stellen

    Identität zur Vertrauensstelle, medizinische Daten zur Registerstelle. Verbunden nur über ein Pseudonym.

  4. Nachweis in Sekunden

    Das Register antwortet mit Melde-ID und Hash-Wert – ohne Postweg.

  5. Trägt mehr als das Register

    KIM, ePA, E-Rezept und eAU laufen über dieselbe Leitung.

TI-Anbindung mit CompuGroup Medical

Für den Anschluss arbeiten wir mit der CompuGroup Medical Deutschland AG zusammen.

  • Installation durch zertifizierte Techniker vor Ort
  • Bis zu zehn Arbeitsplätze, Software-VPN statt Konnektor im Haus
  • Updates für kommende TI-Fachanwendungen automatisch
  • Anwendersupport rund um die Uhr

Vertrag und Abrechnung laufen direkt mit CompuGroup Medical. Wir stimmen die Termine ab.

Bestehender TI-Zugang bei einem anderen Anbieter? Der bleibt. Das Portal braucht nur TI, SMC-B und eHBA.

Preise

Zwei Positionen, keine Einrichtungsgebühr. Netto zuzüglich Umsatzsteuer.

Grundpreis je Institutionskennzeichen 89,00 € monatlich

Zugang, Freischaltung, Einweisung, Updates und Support.

Je erfolgreicher Meldung 9,95 € nutzungsabhängig

Nur was das Register annimmt. Fehlversuche und Korrekturen sind frei.

Nicht enthalten: die Meldegebühr des Registers nach IRegGebV und die TI-Anbindung über CompuGroup Medical. Im vertragsärztlichen Bereich stehen der Meldung die GOP 01965 und die Kostenpauschale 40162 gegenüber.

In vier Schritten startklar

eHBA und SMC-B brauchen mehrere Wochen. Wer ab Januar 2027 melden muss, beginnt jetzt.

  1. Ausweise beantragen

    eHBA und SMC-B über einen zugelassenen Anbieter.

  2. TI-Zugang einrichten

    Über CompuGroup Medical oder Ihren bestehenden Anbieter.

  3. Einrichtung registrieren

    Einmalig beim Register, Sie erhalten Ihr IRD-Kennzeichen.

  4. Portal freischalten

    Zugang, Einweisung, erste Meldung.

Häufige Fragen

Gilt die Meldepflicht auch für reine Privatpraxen?

Ja. Das Gesetz stellt auf die Gesundheitseinrichtung ab, nicht auf die Abrechnungsart. eHBA, SMC-B und TI-Zugang sind daher auch dort nötig.

Wir melden bisher kostenlos über das Register. Warum wechseln?

Weil diese Anwendung am 31. Dezember 2026 abgeschaltet wird und nicht auf weitere Implantattypen erweitert wird.

Müssen wir die Praxissoftware wechseln?

Nein. Das Portal läuft im Browser und greift in Ihr bestehendes System nicht ein.

Wie lange dauert die Einrichtung?

Der Engpass sind eHBA und SMC-B, meist mehrere Wochen. Danach ist die Freischaltung eine Sache von Tagen.

Betreiben Sie das Implantateregister?

Nein. Das Register ist staatlich und liegt beim Bundesministerium für Gesundheit. Wir stellen die Software bereit, mit der Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen.

Beratungstermin vereinbaren

Kurz Ihre Ausgangslage schildern – wir melden uns innerhalb eines Werktages.

Oder direkt: 030 42434875 · kontakt@implantatregister-deutschland.de